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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zutreffende allgemeine Bedingungen
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von, Buchungsanfragen an, Buchungen bei und Vereinbarungen mit der EuroParcs Holding BV (EuroParcs) oder damit direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen, die sich auf jegliche Art von durch EuroParcs vermietete Unterkünfte und Stellplätze beziehen.
1.2. Die Anwendung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen wird von EuroParcs ausdrücklich abgelehnt.
1.3. Ausnahmen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn die Partien dies schriftlich vereinbart haben.
2. Reservierung
2.1. EuroParcs akzeptiert nur Reservierungsanfragen von Personen ab achtzehn (18) Jahren und älter. Der Mieter muss mindestens achtzehn (18) Jahre oder älter und während des Buchungszeitraums anwesend sein. EuroParcs behält sich das Recht vor, eine Reservierungsanfrage ohne weitere Erklärung abzulehnen.
2.2. Der Vertrag zwischen EuroParcs und dem Mieter kommt zustande, wenn EuroParcs die Reservierungsbestätigung – die auch die Rechnung ist – per Post oder E-Mail an den Mieter verschickt hat. Daher wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Bestätigung innerhalb von zehn (10) Tagen erhält.
2.3. Der Mieter muss die Reservierungsbestätigung auf Richtigkeit prüfen. Ungenauigkeiten müssen EuroParcs unverzüglich mitgeteilt werden. Falls der Mieter die schriftliche Bestätigung/ Rechnung nicht innerhalb von zehn
(10) Tagen nach der Buchung erhält, muss der Mieter unverzüglich die Rezeption des Parks kontaktieren. Anderenfalls kann er sich nicht auf die Reservierung berufen.
2.4. Der Mieter leistet innerhalb der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Frist eine (Teil-)Zahlung an EuroParcs. EuroParcs ist dazu berechtigt, den Vertrag als storniert zu betrachten, falls EuroParcs die vereinbarte (Teil-)Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist erhält. In diesem Fall hat EuroParcs das Recht, die reservierte Unterkunft ohne weitere Benachrichtigung an den Mieter freizugeben, um sie an Dritte zu vermieten und dem Mieter die Nichteinhaltung und 'Stornierung' in Rechnung zu stellen.
2.5. Die Vereinbarung betrifft die Anmietung einer Unterkunft und/ oder eines Campingplatzes und/ oder einer anderen Anlage, einschließlich der zusätzlichen Kosten für die Freizeitnutzung, die ihrem Wesen nach kurzfristig ist.
3. Änderungen an der Reservierung/ Vereinbarung.
EuroParcs ist nach Abschluss des Vertrags nicht dazu verpflichtet, den Vertrag auf Verlangen des Mieters zu ändern. Wenn EuroParcs eine Änderung vornimmt, ist EuroParcs dazu berechtigt, dem Mieter Änderungskosten in Rechnung zu stellen, die pro Änderung mindestens 15 Euro betragen.
4. Preise
4.1. Der Mieter schuldet EuroParcs den vereinbarten Mietpreis und die zusätzlichen Kosten, die auf der endgültigen Reservierungsbestätigung angegeben sind.
4.2. Die Preise und zusätzlichen Kosten für jeden Park sind in der Preisliste und den verschiedenen (Park-)Seiten von EuroParcs aufgeführt. Die Preise auf der endgültigen Reservierungsbestätigung/ Rechnung sind verbindlich.
4.3. Unvorhergesehene, berechtigte Preiserhöhungen können an den Mieter weitergegeben werden. Alle in der Preisliste und auf den Websites genannten Preise sind veränderbar und können geändert werden.
4.4. Etwaige Rabattaktionen gelten nicht für bestehende/ bereits getätigte Buchungen.
4.5. Alle Preise enthalten die Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinien der MwSt-Verwaltung zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes können dem Mieter zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt werden und gewähren dem Mieter nicht das Recht, die Buchung zu stornieren.
4.6. Alle in der Preisliste und auf den Webseiten angegebenen Preise beinhalten die Servicekosten für zwei Personen, Kurtaxe/ Parkgebühren (abhängig von der Gemeinde, in der sich der Park befindet) auf einer Berechnngsgrundlage von zwei Personen für eine Nacht und Kosten für einen Tag Internetnutzung (Typ Bronze). Zusätzliche Preise für Aufenthalte für mehrere Nächte werden im ersten angegebenen Preis nicht angezeigt. Eventuelle Kosten für die Änderung einer Buchung sind ebenfalls nicht enthalten.
4.7. Alle in der Preisliste und auf den Websites genannten Preise beinhalten die Kosten für Wasser-, Gas- und Stromverbrauch, Endreinigung, Nutzung der Einrichtungen in der Unterkunft und im Park sowie eine Abfallmünze pro Aufenthalt. Bei einem Aufenthalt von mehr als einer Woche wird pro Woche eine Abfallmünze zur Verfügung gestellt.
5. Zahlung
5.1. Der Mieter muss innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Reservierung die in der Reservierungsbestätigung/ Rechnung angegebene Anzahlung leisten. Der Restbetrag muss sechs (6) Wochen vor Ankunft bezahlt werden.
5.2. Wenn eine Reservierung innerhalb von sechs (6) Wochen vor Ankunft getätigt wird, muss der gesamte Betrag sofort bezahlt werden.
5.3. Wenn eine Reservierung innerhalb von zehn (10) Tagen vor Ankunft getätigt wird, muss der gesamte Betrag bei Ankunft im entsprechenden Park in bar oder per Debit/Kreditkarte bezahlt werden.
5.4. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine (teilweise) Erstattung des Mietpreises, wenn der Mieter vor dem vereinbarten Abreisetermin abreist.
5.5. Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Anreisedatum, schuldet der Mieter EuroParcs den vollen Mietbetrag. EuroParcs ist berechtigt, den vollen Mietbetrag von der Kreditkarte des Mieters einzuziehen.
5.6. EuroParcs hat das Recht, die Reservierung zu stornieren und die Unterkunft/ den Stellplatz ohne weitere Benachrichtigung an den Mieter zur Überlassung an Dritte freizugeben, wenn eine Zahlungsfrist abgelaufen und der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
5.7. EuroParcs hat das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten zu kündigen, was bedeutet dass der Mieter für alle Schäden haftet, die EuroParcs im Ergebnis entstehen oder entstehen werden, wenn:
- zu Beginn des Mietzeitraums die Gesamtmiete nicht bezahlt wird, was sofort als fahrlässige Unterlassung gilt;
- zu Beginn des Mietzeitraums die Anzahlung nicht gezahlt wird oder eine Genehmigung dafür unterschrieben wurde;
- der Mieter den gemieteten Ort vorzeitig verlässt;
- der Mieter das Mietobjekt am Tag des Beginns des Mietzeitraums nicht vor 17 Uhr belegt, ohne EuroParcs frühzeitig zu informieren, dass das Mietobjekt während des Mietzeitraums zu einem späteren Zeitpunkt belegt wird.
- EuroParcs hat ab dem Zeitpunkt, an dem die Beträge fällig und zahlbar sind, Anspruch auf einen Ausgleich der gesetzlichen Zinsen zuzüglich eines Aufschlags von 4% auf nicht gezahlte Beträge und/ oder Entschädigungsansprüche.
- EuroParcs hat einen Anspruch auf die Erstattung der gerichtlichen Inkassokosten, wenn die Forderungen unbezahlt bleiben. Handelt es sich beim Mieter um einen Verbraucher, gilt die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten. Ist der Mieter kein Verbraucher, sondern handelt in Ausübung seines Berufes oder seiner Geschäftstätigkeit, dann hat EuroParcs Anspruch auf eine Entschädigung der Inkassokosten in Höhe von bis zu 15% der ausstehenden Forderung(en).
5.8. EuroParcs hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, Ansprüche mit dem Mieter aus welchen Gründen auch immer mit vom Mieter aus welchen Gründen auch immer bezahlten Beträgen zu regulieren.
6. Wechseltage/ Aufenthalt
6.1. Der gemietete Stellplatz kann am vereinbarten Anreisetag, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, zwischen 13 und 17 Uhr belegt werden. Wie in der Buchungsbestätigung angegeben, muss der Mieter am vereinbarten Abreisetag den Stellplatz vor 11 Uhr geräumt haben.
6.2. Die gemietete Unterkunft kann am vereinbarten Anreisetag, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, zwischen 15 und 17 Uhr belegt werden. Wie in der Buchungsbestätigung angegeben, muss der Mieter am vereinbarten Abreisetag die Unterkunft vor 10 Uhr geräumt haben.
6.3. Der Park behält sich das Recht vor, am Abreisetag ab 9 Uhr eine Endabnahme des Mietobjekts in Bezug auf Zustand und Vollständigkeit des Inventars durchzuführen. Am Abreisetag muss der Mieter alle Schlüssel, Zugangsausweise und Bänder abgeben. Der Park behält sich das Recht vor, eventuelle Mängel oder Schäden mit der Kaution zu verrechnen.
6.4. Abweichende An- und Abreisezeiten müssen dem Park rechtzeitig mitgeteilt werden. Bei verspäteter Abreise kann dem Mieter ein Geldbetrag in Rechnung gestellt werden.
6.5. Bei Ankunft erhält der Mieter ein Informationspaket über den Park, die Unterkunft oder den Stellplatz.
7. Kaution
7.1. Bei Ankunft im Park muss der Mieter eine Kaution an der Rezeption bezahlen oder eine schriftliche Genehmigung für den Einzug einer Kaution ausstellen. EuroParcs legt fest, wie die Kaution vom Mieter bezahlt werden muss. Die Kaution beträgt 350 Euro.
7.2. Die Kaution dient EuroParcs als Sicherheit für Schäden/ zusätzliche Kosten im weitesten Sinne des Wortes, die EuroParcs entstehen können, wenn der Mieter und seine Begleitpersonen ihre Verpflichtungen nicht einhalten. Schäden, die während der Mietzeit des Mieters am Mietobjekt entstehen, werden von der Kaution abgezogen. Zusätzliche Kosten, wie zusätzliche Reinigungskosten aufgrund übermäßiger Verschmutzung, können ebenfalls von der Kaution abgezogen werden.
7.3. EuroParcs erstattet dem Mieter nach der Endabnahme des Mietobjekts die Kaution abzüglich aller Kosten für Schäden/ zusätzliche Kosten. Reicht die Kaution für die Schäden und Kosten nicht aus, werden die zusätzlichen Schäden und Kosten dem Mieter zu einem späteren Zeitpunkt von EuroParcs in Rechnung gestellt.
7.4. EuroParcs wird die Genehmigung annullieren, wenn bei der Endabnahme der Unterkunft/ des Campingplatzes keine Schäden/ zusätzlichen Kosten festgestellt werden. Werden bei der Endabnahme Schäden/ zusätzliche Kosten festgestellt, wird der Schadensbetrag vom Konto des Mieters eingezogen. Der Einzugsbetrag wird die Summe der Genehmigung niemals überschreiten. Wenn die Kaution für die
Schäden/ zusätzlichen Kosten nicht ausreicht, wird EuroParcs diese Kosten dem Mieter zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung stellen.
8 (Haushalts-)Vorschriften
8.1. Gäste müssen sich an die vom Park festgelegten Regeln halten, die auch in der Platzordnung dargelegt sind. EuroParcs hat das Recht, den Mieter und dessen Mitreisende unverzüglich aus dem Park zu entfernen, wenn die Platzordnung verletzt und/ oder den Anweisungen des Personals nicht Folge geleistet wurde. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf eine (Teil-)Erstattung der Rente und/ oder Rückzahlung der Anzahlung.
8.2. EuroParcs behält sich das Recht vor, vom Mieter beim Check-In einen gültigen Identitätsnachweis zu verlangen. EuroParcs hat das Recht, Mietern, die keinen gültigen Identitätsnachweis vorlegen können, den Zugang zum Park und den Mietwohnungen zu verweigern.
8.3. EuroParcs behält sich das Recht vor, Änderungen an Konfiguration und Öffnungszeiten der Einrichtungen des Parks vorzunehmen. Während des Mietzeitraums muss der Mieter erforderliche Wartungsarbeiten am Mietobjekt ermöglichen. Der Mieter kann keinen Schadensersatz verlangen. Die Notwendigkeit für Wartungsarbeiten liegt im Ermessen von EuroParcs. Der Mieter muss auch tolerieren, dass während seines Aufenthalts an den Einrichtungen des Parks möglicherweise Arbeiten durchgeführt werden.
8.4. Der Mieter muss Mitarbeitern von EuroParcs (der Verwaltung) zu jedem Zeitpunkt direkten Zugang zum Mietobjekt gewähren. Wenn es Raum für Konsultation gibt, findet diese im Einvernehmen zwischen dem Mieter und den Mitarbeitern von EuroParcs statt.
8.5. Der Mieter nutzt das Mietobjekt ausschließlich als Ferienwohnung und weder der Mieter noch Mitbenutzer können sich beim städtischen Einwohnermeldeamt mit der Adresse des Parks von EuroParcs anmelden.
8.6. Das Mietobjekt wird dem Mieter durch Übergabe der Schlüssel zur Verfügung gestellt. Die Schlüsselübergabe erfolgt nur, wenn die volle Miete und alle zusätzlichen Kosten an EuroParcs bezahlt wurden. Am vereinbarten Abreisetag vor 10 Uhr (Unterkunft) und vor 11 Uhr (Stellplatz) wird der Mieter Schlüssel, Zugangsausweise und Ähnliches an der Rezeption des Parks abgeben.
8.7. Der Mieter darf das Mietobjekt nicht Dritten zur Miete oder zum Gebrauch überlassen und es dürfen nicht mehr Personen dort wohnen, als in der Reservierung und der Reservierungsbestätigung angegeben ist. EuroParcs hat das Recht, die Vereinbarung unverzüglich und ohne gerichtliches Einschreiten aufzuheben, wenn festgestellt wird, dass die vereinbarte Anzahl Personen am Aufenthaltsort überschritten wurde.
8.8. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und das zugehörige Inventar mit Sorgfalt und gewissenhaft zu behandeln. Jegliche Schäden am Mietobjekt, die durch den Mieter oder in seinem Namen oder durch seine Mitbenutzer entstehen, müssen vor der Abreise an EuroParcs gemeldet werden. Nach Möglichkeit wird EuroParcs die Rechnung direkt mit dem Mieter begleichen.
8.9. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bei Abwesenheit stets ordnungsgemäß zu verschließen. Alle Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Mieter resultieren, werden dem Mieter von EuroParcs in Rechnung gestellt.
8.10. Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt, es sei denn, dies ist angegeben. Wenn der Mieter in einer Nichtraucher-Unterkunft raucht, stellt EuroParcs einen Betrag von 250 Euro in Rechnung, der von der Kaution abgezogen wird, um die Kosten zur Reinigung des Mietobjekts zu decken.
8.11. Es ist nicht gestattet, andere als die von EuroParcs zur Verfügung gestellten Geräte zu Heiz-, Koch- und Waschzwecken zu verwenden.
8.12. Am Abreisetag muss der Mieter das Bettzeug entfernen, den Kühlschrank auf Stufe 1 stellen, das Licht ausschalten, das Thermostat auf 15° C einstellen sowie Fenster und Türen ordnungsgemäß schließen. Der Mieter verlässt das Mietobjekt am Abreisetag in ordentlichem und besenreinem Zustand.
9. Haustiere
9.1. Je nach Unterkunft ist es erlaubt, Ihr Haustier in die Unterkunft zu bringen (höchstens zwei Haustiere pro Unterkunft/ Stellplatz).
9.2. Der Mieter muss bei der Buchung angeben, ob Haustiere mitgebracht werden. Die mit dem Aufenthalt von Haustieren verbundenen Kosten sind in der Preisliste sowie der Reservierungsbestätigung/ Rechnung angegeben.
9.3. Der Mieter muss etwaigen Anweisungen im Park Folge leisten. Haustiere dürfen den anderen Gästen des Parks keine Unannehmlichkeiten bereiten und müssen in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeführt werden.
10. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt aufseiten von EuroParcs liegt vor, wenn die vollständige oder teilweise Erfüllung des Vertrags vorübergehend oder nicht, durch nicht von EuroParcs verschuldete Umstände, unter anderem Streiks, Blockaden, Feuer und andere Fehlfunktionen und/ oder Ereignisse behindert wird. EuroParcs ist berechtigt, dem Mieter eine/n gleichwertige/n Ersatzunterkunft/ Stellplatz zur Verfügung zu stellen, falls das Mietobjekt aufgrund höherer Gewalt und/ oder anderer Umstände nicht verfügbar ist. Der Mieter kann diesen Fall niemals vor Gericht gegen EuroParcs vorbringen.
11. Haftung
11.1. EuroParcs übernimmt keine Haftung für Diebstahl (einschließlich Diebstahl aus Behältern oder Schließfächern) und Verlust oder für Schäden an Eigentum oder Personen, gleich welcher Art, während oder infolge eines Aufenthalts in einem der Parks von EuroParcs.
11.2. EuroParcs übernimmt keine Haftung, falls der Aufenthalt eines Mieters in einem der Parks von EuroParcs nicht den Erwartungen des Mieters entspricht.
11.3. EuroParcs übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die infolge eines Aufenthalts auf dem Gelände eines Parks von EuroParcs oder aufgrund der Nutzung der auf dem Gelände vorhandenen Einrichtungen an Gütern oder Personen entstehen.
11.4. EuroParcs haftet nicht für Schadensersatzansprüche, die aus durch Dritte verursachter Lärmbelästigung entstehen.
11.5. EuroParcs haftet nicht für Schäden, die durch mündliche oder telefonische Informationen von Mitarbeitern entstehen.
11.6. EuroParcs haftet nicht für die Deaktivierung und/ oder Außerbetriebnahme von Einrichtungen und/ oder Diensten.
11.7. Es ist möglich, dass die Parkanlagen während bestimmter Wochen im Jahr (teilweise) eingeschränkte Öffnungszeiten haben. Um sicherzustellen, dass in einem bestimmten Zeitraum alle Einrichtungen zugänglich sind, empfiehlt EuroParcs dem Mieter, dies bei der Buchung zu überprüfen. So wird Enttäuschungen bei der Ankunft im Park vorgebeugt.
11.8. Der Mieter und seine Mitreisenden haften gesamtschuldnerisch für alle während des Mietzeitraums entstehenden Verluste und/ oder Schäden an dem Mietobjekt und anderem Besitz von EuroParcs (oder des Eigentümers der Privatunterkunft). Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden auf Handlungen oder Unterlassungen des Mieters, seiner Mitreisenden, seiner Haustiere und/ oder Dritter, die der Mieter in den Park gebracht hat, zurückzuführen ist.
11.9. Der Mieter ist verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten zu bezahlen, die durch die Fehlnutzung
entstehen oder daraus, dass das Mietobjekt nicht in ordnungsgemäßem Zustand verlassen wird. Diese Bestimmung beinhaltet, aber ist nicht begrenzt auf übermäßigen Schmutz. Diese zusätzlichen Kosten können mit EuroParcs über die Kaution abgerechnet werden.
11.10. Der Mieter erklärt, dass er auf Grundlage der bereitgestellten (schriftlichen) Informationen mit der Lage, dem Layout und dem Zustand der Mietobjekts vertraut ist.
11.11. Plan oder Anordnung der Unterkünfte können von den Angaben abweichen.
12. Beanstandungen
Trotz Sorgfalt und Bemühungen von EuroParcs kann es sein, dass eine Beanstandung entsteht. Beanstandungen müssen der Rezeption des Parks unverzüglich gemeldet werden. Kann eine Beanstandung nicht oder nicht zufriedenstellend berichtigt werden, wird der Mieter gebeten, die Beanstandung während der Mietdauer schriftlich einzureichen.
13. Stornierungsrichtlinien
Ohne Reiserücktrittsversicherung oder mit Reiserücktrittsversicherung und ohne gültigen Stornierungsgrund (ohne Abdeckung) gelten die folgenden Stornierungsbedingungen. Im Falle einer Stornierung betragen die vom Mieter an EuroParcs zu zahlenden Entschädigungen:
a. Bei Stornierung ab 93 Tage vor Ankunft: 15 % des Gesamtmietpreises;
b. Bei Stornierung 62 bis 93 Tage vor Ankunft: 50 % des Gesamtmietpreises;
c. Bei Stornierung 31 bis 62 Tage vor Ankunft: 75 % des Gesamtmietpreises;
d. Bei Stornierung 1 bis 31 Tage vor Ankunft: 90% des Gesamtmietpreises;
e. bei Stornierung am Ankunftstag oder bei vorzeitiger Abreise: 100% der Gesamtmiete.
14. Kostenübersicht
Reservierungskosten für eine Unterkunft: 22 € pro Buchung im Voraus und 10 € bei Buchung an der Rezeption am Anreisetag. Reservierungskosten für einen Stellplatz: 15 € pro Buchung im Voraus und 7,50 € bei Buchung an der Rezeption am Anreisetag. Änderungskosten: 15 € (Verwaltungskosten für bereits vorgenommene Buchungsänderungen). Wesentliche Kosten/ Vorzugspreise: 15 € für eine Unterkunft und 7,50 € für einen Stellplatz. Darüber hinaus haben die Mieter Parkgebühren/ Kurtaxe und Servicekosten zu bezahlen.
15. Fotos und Videos
Befindet sich ein Mieter oder die Person, die ihn begleitet, oder sich wegen ihm im Park befindet, auf einem Foto und/ oder Video, das zur Veröffentlichung in einer EuroParcs-Publikation und/ oder auf einer Internetseite von EuroParcs bestimmt ist, wird ihre Zustimmung zur Nutzung des Fotos und/ oder Videos in der Veröffentlichung und/ oder auf der Internetseite angenommen, auch wenn sie auf dem Foto/ Video erkennbar ist.
16. Allgemeines
16.1. Offensichtliche Druck- und Tippfehler sind für EuroParcs nicht bindend. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen machen alle vorherigen Veröffentlichungen ungültig. Wenn sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einen Aufenthalt beziehen, ist damit eine Unterkunft oder ein Stellplatz gemeint. Wenn sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine Unterkunft beziehen, ist damit ein Ferienhaus, Bungalow, Appartement oder eine Wanderhütte gemeint.
16.2. Für alle Vereinbarungen zwischen dem Mieter und (den Parks von) EuroParcs gilt niederländisches Recht.